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Ich trete für Soziale und Sozialgerichtliche Gerechtigkeit ein


Jeder Arbeitnehmer und teilweise auch Arbeitgeber ist über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) gegen Arbeits- und Wegeunfall und Berufserkrankungen.
Sollten Sie tatsächlich einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden bzw an einer Berufskrankheit  erkranken,  müssen die gesetzl. UV-Träger gemäß SGB VII von sich aus den Vorgang im Rahmen der Amtermittlungspflicht überprüfen.
Allerdings zeigen die eigenen Erfahrungen mit den gesetzlichen UV-Trägern, dass hierbei sehr oft nicht die Gesundheit des verunfallten oder berufserkrankten Menschen im Mittelpunkt der
Interessen steht, sondern wenn irgendwie möglich die Ablehnung von Leistungen im Vordergrund stehen.
Gerade dann, wenn es Langzeiterkrankungen und somit um eventuelle Rentenleistungen geht, sind die gesetzlichen UV-Träger und deren Mitarbeiter sehr erfinderisch und das
mit ihren "beratenden Ärzten" die zwar oft eigenständige Arztpraxen betreiben, aber durch jahrzehnte lange Verträge mit den UV-Träger verbunden sind.
(Vermerk: BG Mitarbeiter extern )

Bei Gutachten zur Ermittlung ist es jedem Versicherten gestatten einen eigenen Gutachter vorzuschlagen. (§ 200 Abs. 2 SGB VII)
Gutachten in Verfahren ohne eine schriftliche Benachrichtigung des UV-Trägers oder ohne den Hinweis des Auswahlrechtes können aus der Akte gelöscht werden.
Dazu kann man sich an die Datenschutzbeauftrage des Bundes: Husarenstraße 30, 53117 Bonn (https://www.bfdi.bund.de) wenden.

In Sozialgerichtsverfahren (SG und LSG, BSG) benötigt man nur  beim Bundessozialgericht einen Anwalt. Die Sozialgerichtsverfahren sind in der Regel Kostenfrei, ausser RA.

Wie durch eine Anfrage der Linken bei der Bundesregierung zum Thema Anerkennung in gerichtlichen Verfahren bei Berufskrankheitverfahren (Drucksache 18/13543) ergeben hat, wurden in den letzten Jahren im Durchschnitt 8 - 13 % zu Gunsten der Berufserkrankten entschieden, also 87 - 93 % für die gesetzlichen UV-Träger. -
Anfrage Regierung
ähnliche Werte dürften auch bei Wege- oder Arbeitsunfällen in sozialgerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen, somit werden die eingendlich durch die gesetzlichen UV - Träger zu leistenden Behandlungen oder Rentenzahlungen auf die Allgemeinheit - Rentenversicherung, gesetzl. und private Krankenkasse- abgewälzt. Alles unter Duldung der Bundesregierung mit Hilfe der Richterinnen und Richter - die zwar im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Namen des Volkes urteilen, jedoch kann das Volk deren Urteile schon seit geraumer Zeit nicht mehr nachvollziehen, weil es jeglicher Logik entbehrt. ähnliche Werte dürften auch bei Wege- oder Arbeitsunfällen in sozialgerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen, somit werden die eingendlich durch die gesetzlichen
UV - Träger zu leistenden Behandlungen oder Rentenzahlungen auf die Allgemeinheit - Rentenversicherung, gesetzl. und private Krankenkasse- abgewälzt.
Alles unter Duldung der Bundesregierung mit Hilfe der Richterinnen und Richter - die zwar im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Namen des Volkes urteilen, jedoch kann das Volk deren
Urteile schon seit geraumer Zeit nicht mehr nachvollziehen, weil es jeglicher Logik entbehrt.

Frei und Unparteiische Gutachten findet man nur noch selten, aber es gibt sie noch.

Ein Rechtsanwalt der alten Garde und ein alt gedienter Politiker sagten mal: 
Würden die Sozialgerichte mehr Urteile gegen die gesetzlichen UV-Träger aussprechen, würden die notwendigen Klagen deutlich zurück gehen.

Wer Respekt in der Richterschaft erhalten möchte, sollte auch Respekt gegenüber den verunfallten und berufserkrankten Bürger zeigen.

Respekt beginnt damit, dass Richterinnen und Richter das Verfahren so gestalten, dass keine Benachteiligung der klagenden Partei erfolgt.
Hierzu ist von den Richter/innen die gesetzlich festgeschriebene Amtsermittlungspflicht im vollem Umfang auszuschöpfen.
Hierbei genügt es bei weitem nicht, ein X-beliebiges Gutachten anzuordnen, sondern es sollten schon die Fachgebiete bei denen die medizinischen Probleme vorhanden sind, zu ergründen.
Es gibt sehr viele "neutrale" Gutachter, die wirklich den Betroffenen in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung stellen und eben nicht ein gewünschtes Ergebnis präsentieren.
Es zeigt sich aktuell wieder, da wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass keinesfalls geeignet ist die "Wahrheit" ans Tageslicht zu bringen, im GA-Auftrag ist dann quasi schon beschrieben, wie es ausfallen soll.
Einschaltung eines vertraglich an die BG gebundenen Gutachter finde ich äusserst Geschmacklos. Was denkt man sich bei der zuständigen Kammer und der Richterin?.

Unparteiische Gutachter sind in der Regel keine Ärzte die im DGUV Verzeichnis stehen. (die haben oft auch einen Beratervertrag)


Respektlos handeln Richter/innen die aus Sicht der Klagepartei keine Bock und Lust haben, ehrlich und Fair zu ermitteln.
Diesen Amtspersonen werde ich an sofort auch respektlos begegnen, egal ob hier auf der Webseite, auf der Straße oder im Gerichtssaal!

Hier noch die Meinung des Ministerialrat Michael Scheyer vom bayrischen Ministerium Arbeit und Soziales Antwort
Mediensprecher Richter (SG München) Knipping schrieb:
Geradezu selbstverständlich werden die meisten Richter einen Gutachter nicht mehr beauftragen, gegen den sich Befangenheitsrägen oder sonstige Vorwürfe häufen.
(Wenn's der Wahrheit entsprechen würde, könnte man hier viele Worte streichen!)

Wer mehr über die gesetzlichen UV-Träger und den Sozialgerichten wissen will, kann mich per eMail kontaktieren.
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Berichterstattung des BR zum Thema Gesetzesänderung Berufserkrankung Berufserkrankung auf dem Prüfstand
(http://www.br.de/)
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Die Petition zu § 200 Abs. 2 SGB VII liegt sowohl den Parteien, als auch der Bundesregierung vor. (Drucksache 18/12958 vom 28.06.2017)

Hier geht es um die eindeutige Definierung im Gesetzestextes zur Gutachterauswahl. Gutachter in einem Verfahren mit der gestzlichen UV-Träger können keinefalls
Beratende Ärzte sein.
Durch Lobbyarbeit der gesetzlichen UV-Träger (DGUV) und Mitarbeiter des BM Arbeit und Soziales wird die Gesetzesänderung blockiert (kein Handlungsbdarf) Dabei beschreibt
die dt. Datenschutzbeauftrage in ihren jährlichen Berichten an die Bundesregierung den Missstad schon seit Jahren, ohne das die Politik etwas dagegen tut.
Klar nicht die verunfallten oder berufserkrankten Bürger, sondern die Berufsgenossenschaften müssen geschützt werden.
Petition
BMAS Göke
Datenschutzbeauftragte
Minister Heil
Pet-Ausschuss
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Der Demokratische Abgrund in Bremen (http://www.unfallmann.de)
Mit nach meiner Meinung krimineller Energie vermutlich (m.M. nach zuständige BG) wurde jetzt das alte Gästebuch sabotiert.
Die Polizei findet angeblich den Saboteur nicht - dabei dürfte die Sache eigentlich einfach zu finden sein, wenn der Wille vorhanden ist.

Erich Neumann darf 45 Seiten - wichtige Dokumente- der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen! 
Hat die BG HW und ihre Verbündeten z.b. der Richter E.. damit Probleme? 
Werden darin Wahrheiten die zu Gunsten von Hr. Neumann sprechen, vertuscht?
Da sich diese sich auf meinem Server befinden, stelle ich diese dann hier ein, um den Sozialversicherten Betrug an Hr. Neumann 
allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht werden.

Dazu erging heute ein Schreiben an den Vorsitzenden der BG HW in Mannheim, Herrn Dr. Udo Schöpf.
Antwort: Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen nicht Antworten.

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Für verunfallte und berufserkrankte Menschen ist der Verein  Unfall-Opfer-Bayern  e.V.  in Vertretung von Frau  Franz http://www.unfall-opfer-bayern.de  eine Ansprechpartnerin.
Der Verein wurde gegründet um der genannten Menschengruppe zu helfen, denn wichtige und wertvolle Informationen bekommt man weder von den Versicherungen, noch
von den gesetzlichen UV-Träger (Berufsgenossenschaften). Der Verein betreibt "KEINE" Rechtsberatung.
Der aktuelle Flyer ist in vielen bayrischen Orten ausgelegt
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Erstklassige Informationen zum Thema "Berufskrankheit"  werden durch Dr. MedDir Franz Müsch  aufgeführt.
Einer der führenden Mitstreiter zur Aufklärung Berufskrankheit
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Nützliche Informationen zu SGB VII gibt es bei RA R. Holtstraeter Rechtsanwalt
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Angaben wurden auf Sorgfältigkeit und in Sachen Rechtssicherheit vor Einstellen geprüft.
Die Nennung der Namen und Originalabbildungen der Vorlagen wurden mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.